Darf ich eine Parkscheibe nachjustieren?
Eine Parkscheibe darf am geparkten Auto nicht nachjustiert werden. Die Betonung liegt dabei auf "geparkten Auto". denn, durch das Umparken Ihres Fahrzeuges in der Nähe wird ein neuer Parkvorgang ausgelöst. Den Wagen lediglich in der Parklücke vor- und zurückzufahren gilt jedoch nicht als neuer Parkvorgang.
Steht der Zeiger zwischen zwei Markierungen, etwa auf einer Viertelstunde, riskieren Autofahrer ein Bußgeld. "Streng genommen ist das ein Gesetzesbruch", heißt es beim ADAC. Die Straßenverkehrsordnung regelt in §13, dass die kleine Parktafel nur dann gültig ist, wenn "der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Ein Verwarnungsgeld ab zehn Euro ist möglich. Ein von Hand geschriebener Zettel mit der Ankuftszeit reicht nicht aus um eine Parkscheibe zu ersetzen.
Ist eine Parkscheibe ein beliebter Werbeartikel?
Eine Parkscheibe, veredelt mit Ihrem Logo ist eines der beliebtesten Giveaways für Unternehmen und Vereine. Wenn dann noch eine vielseitige Nutzung wie Coins für den Einkaufswagen, ein Reifenprofilmesser und ein Eiskratzer hinzukommt, erinnert Ihr Logo nicht nur beim parken an Ihr Unternehmen. Ihr Logo wird durch eine glaskare, UV-beständige Linse geschützt und vergilbt nicht. Unsere eigenen Produktionsstätten in Hambach und Stadtlauringen garantieren mit viel Erfahrung seit über 50 Jahren das optimale Druckergebnis für Ihre Werbebotschaft.
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